Wie ist das mit der Anerkennung, falls ich in meinem bisherigen Studiengang schon Leistungspunkte erwerben konnte und diese mir im neuen Studiengang anrechnen lassen will?
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Das klärt das zuständige Prüfungsamt (welches Prüfungsamt wofür zuständig ist, steht im Beratungsführer). Prinzipiell gilt, dass ein gleiches Modul im positiven (bestanden) als auch im negativen (nicht bestanden) Sinne Anrechnung findet. Bei ähnlichen Modulen muss geprüft werden, ob eine Äquivalenz gegeben ist.
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