Studierendenrat (StuRa)

Die Studierendenschaft wählt einmal im Jahr einen Studierendenrat, der sowohl ausführende wie auch satzungsgebende Gewalt innerhalb der studentischen Selbstverwaltung ist. Dabei gliedert sich die Universität in den Fakultäten entsprechende Wahlkreise. Der StuRa ist das oberste beschlussfassende Gremium innerhalb der studentischen Selbstverwaltung. Der Studierendenrat hat laut Satzung 35 Sitze, jedem Wahlkreis wird der gleiche Anteil an den Sitzen zugeordnet, wie er Anteil an der Gesamtstudierendenzahl hat, jedoch steht jeder Fakultät mindestens ein Sitz zu, weshalb durch Rundung der StuRa aus mehr als 35 Personen bestehen kann.

Der Studierendenrat ist kein reines Verwaltungsgremium. In ihm wird über Finanzanträge, also die beantragte Ausschüttung von Geldern, die durch Mitgliedsbeiträge eingenommen wurden, sowie über Personalien entschieden, aber auch über politische Entscheidungen sowie Projektideen für das studentische Leben, die dann auch umgesetzt werden. Er trifft sich in der Regel alle zwei Wochen zu einer ordentlichen Sitzung, auf welcher alle anstehenden Aufgaben besprochen, beraten, diskutiert und beschlossen werden. Der StuRa hat bestimmte, ihm durch das Thüringer Hochschulgesetz vorgegebene Aufgaben:

Diese Aufgaben werden insbesondere auch durch die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, den Abbau der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung, den Ausgleich von Benachteiligungen Behinderter und die Bewahrung und Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen wahrgenommen.